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Fallbeispiel
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Mängel & Schäden

Richterliches Befehlsverfahren

Was tue ich, wenn die Vermieterschaft eine teure, aber dringende Reparatur nicht ausführt? In solchen Fällen raten Sie ja davon ab, die Reparatur selber ausführen zu lassen.

Bei dringenden aber sehr teuren Reparaturen ist eine Ersatzvornahme tatsächlich nicht zulässig. Stattdessen können Sie als Mieterschaft eine richterliche Verfügung beantragen. Ein Beispiel: Wenn in der kalten Jahreszeit die Heizung aussteigt, und die Vermieterschaft nicht sofort etwas unternimmt oder nicht erreichbar ist, dürfen Sie eigenmächtig den Brennerservice kommen lassen und ihn mit der Behebung des Schadens beauftragen. Wenn Ihnen die Servicefirma aber erklärt, da lasse sich nichts mehr machen, da müsse ein neuer Heizkessel her, sollten Sie diesen nicht gleich bestellen, sondern nötigenfalls eine richterliche Verfügung einholen. Lassen Sie sich dazu fachkundig beraten, da das Verfahren nicht ganz einfach ist. Übrigens: Meistens kann ein Schaden am Heizkessel provisorisch mit einfacheren Mitteln behoben werden, selbst wenn sich ein neuer Heizkessel aufdrängt.

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