Rendite bei Mietzinserhöhung
Spielt es eine Rolle, welchen Ertrag die Vermieterschaft aus ihrer Liegenschaft zieht, wenn sie mir eine Mietzinserhöhung anzeigt?
Ja, bei einer Mietzinserhöhung können Sie als Mieterschaft immer auch den Einwand erheben, die Vermieterschaft erziele einen überhöhten Ertrag. Dann muss sie in der Verhandlung der Mietschlichtungsbehörde eine Ertragsberechnung vorlegen.
Gesetzliche Grundlagen:
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