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Fallbeispiel
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Umbau & Renovation

Rechtzeitige Ankündigung

Meine Vermieterschaft ruft an und sagt, er wolle in zwei Stunden mit Handwerker*innen vorbeikommen, um eine mögliche Renovation zu planen. Darf sie das?

Jein! Um eine Renovation zu planen, darf die Vermieterschaft Ihre Wohnung zwar betreten. Eine Vorankündigungsfrist von zwei Stunden ist aber viel zu kurz. Die Vermieterschaft muss ihren Besuch mindestens 24 oder 48 Stunden im Voraus ankündigen. Aber auch wenn sie diese Frist einhält, können Sie sie abweisen, wenn Ihnen der vorgesehene Termin sehr ungelegen kommt. Am besten schlagen Sie dann einen anderen Termin vor. 

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