Rauchverbot
In meinem Mietvertrag steht, das Rauchen in der Wohnung sei verboten. Muss ich mich daran halten?
Nein, Rauchen ist zwar ungesund, liegt aber im persönlichen Ermessen jeder einzelnen Person. Ein Rauchverbot im Mietvertrag verstösst nach heutiger Rechtsauffassung gegen die Persönlichkeitsrechte von Mieter*innen und ist somit nicht verbindlich. Auch beim vorzeitigen Auszug gilt: Raucher*innen sind grundsätzlich zumutbare Nachmieter*innen, selbst wenn der bisherige Mietvertrag das Rauchen verbietet. Aber aufgepasst! Einzelne Mietschlichtungsbehörden haben in letzter Zeit schon anders entschieden. Die Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Punkt ist im Fluss. Nikotinablagerungen auf Wänden und Decken gelten jedenfalls als übermässige Abnutzung. Beim Auszug können Raucher*innen dafür zur Kasse gebeten werden.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?