Privathaftpflichtversicherung
In meinem Mietvertrag steht, als Mieterschaft müsse ich eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Muss ich das wirklich?
Ja, eine solche Vertragsklausel betrachtet man als gültig. Da die Privathaftpflichtversicherung auch für Mietschäden aufkommt, steht sie in einen sachlichen Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. Deshalb handelt es sich nicht um ein unzulässiges Koppelungsgeschäft.
Gesetzliche Grundlagen:
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