Nutzniessung an Liegenschaft
Mein betagter Vermieter hat das Haus seiner Tochter übertragen. Wer von beiden ist nun meine Vermieterschaft?
Das kommt darauf an. Oft übertragen ältere, private Eigentümer*innen ihr Haus bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder. Die Nachkommen sind dann die neuen Eigentümer*innen und übernehmen automatisch die ursprünglichen Mietverträge. Dann werden die Nachkommen die Vermieterschaft.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die alten Besitzer*innen die sogenannte Nutzniessung behalten, dann bleiben sie die Vermieterschaft, obwohl die Nachkommen die Eigentümer*innen sind. Das ist bei Anfechtungen von Kündigungen etc. von Bedeutung, weil man stets die Vermieterschaft einklagen muss.
Unserer Meinung nach müssen die Vermieterschaft Mieter*innen unaufgefordert informieren, wenn es einen Wechsel in der Vermieterschaft gibt.
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