Nichtbezahlung Depot
Riskiere ich die Kündigung der Wohnung, wenn ich das Mietzinsdepot nicht rechtzeitig einzahle?
An sich nicht. Das Gesetz sieht zwar bei Mietzins- und Nebenkostenausständen eine kurzfristige Kündigung vor, nicht aber im Fall eines Zahlungsverzugs beim Depot. Falls Sie eine Wohnung noch nicht bezogen haben, kann Ihnen die Vermieterschaft den Einzug jedoch verweigern, wenn Sie das Depot noch nicht hinterlegt haben. Voraussetzung ist allerdings, dass das Depot gemäss Mietvertrag vor Mietbeginn hätte hinterlegt werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen:
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