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Fallbeispiel
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Kleinreparaturen & Ersatzteile

Neue Gerichtspraxis

Wo liegt die Grenze des kleinen Unterhalts, bis zu der ich als Mieterschaft eine Reparatur selber bezahlen muss?

Genau festgelegt ist diese Grenze nirgends. In letzter Zeit haben verschiedene Gerichte entschieden, zum kleinen Unterhalt gehörten nur Reparaturen, die handwerklich normal begabte Mieter*innen selber ausführen können. Sobald Fachkenntnisse nötig sind, sei die Grenze des kleinen Unterhalts überschritten  und die Vermieterschaft müsse für die Reparatur aufkommen. Diese Praxis scheint sich inzwischen in der ganzen Schweiz immer mehr durchzusetzen. Früher ging man eher von der Faustregel aus, die Grenze des kleinen Unterhalts liege bei Reparaturkosten von 150 Franken. Wichtig ist zu wissen: Was in Sachen kleiner Unterhalt im Mietvertrag steht, ist nicht unbedingt verbindlich. Denn Art. 256 OR lässt nur wenig Raum zu vertraglichen Einschränkungen der Unterhaltspflicht der Vermieterschaft.    

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