Nebenkosten nach Auszug
Wie steht es mit den Nebenkosten, wenn ich unter dem Jahr ausziehe?
In diesem Fall können Sie als Mieterschaft keine sofortige Abrechnung verlangen. Dazu wäre die Vermieterschaft in der Regel gar nicht in der Lage, weil sie die Nebenkostenabrechnung erst erstellen kann, wenn sie alle dazu erforderlichen Rechnungen dazu hat. Auch nach einem Wohnungswechsel erhalten Sie die Nebenkosten also erst nach Ablauf der ordentlichen Abrechnungsperiode. Dabei darf Ihnen die Vermieterschaft allerdings nur einen entsprechenden Anteil der Kosten für die gesamte Periode in Rechnung stellen. Bei dessen Berechnung hat sie zu berücksichtigen, dass nicht in jedem Monat gleich viel Heizenergie benötigt wird. Wieviel Prozent der jährlichen Heizenergie für einen bestimmten Monat in Rechnung zu stellen sind, finden sich in den Tabellen im Merkblatt unten.
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