Nachmieterschaft bei ordentlicher Kündigung
Ich habe meine Wohnung im Juni ordentlich auf Ende September gekündigt. Kann ich früher aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn ich nachträglich eine Nachmieterschaft stelle?
Nein. Eine ordentliche Kündigung kann nicht nachträglich in einen ausserterminlichen Auszug umgewandelt werden. Wenn Sie den Mietvertrag ordentlich (d.h. unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und dem vertraglichen Kündigungstermin) kündigen und im Kündigungsschreiben der Vermieterschaft gegenüber nichts von einem ausserterminlichen Auszug erwähnen, dann sind Sie verpflichtet den Mietzins bis zum Ende der Kündigungsfrist zu bezahlen. Oft akzeptieren Vermieterschaften aber auch noch nachträglich eine Nachmieterschaft, wenn sie nicht selber eine neue Mieterschaft suchen möchten.
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