Nachmieterschaft abgelehnt
Ich habe eine Nachmieterschaft vorgeschlagen, die meiner Meinung nach zumutbar war. Die Vermieterschaft hat sie aber abgelehnt. Wie soll ich vorgehen?
Schreiben Sie der Vermieterschaft zunächst einen eingeschriebenen Brief. Teilen Sie ihr darin mit, dass Sie Ihre Mietzinszahlungen einstellen werden, weil Sie eine zumutbare Nachmieterschaft vorgeschlagen haben. Zahlen Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nachmieterschaft die Wohnung gemietet hätte, auch keinen Mietzins mehr. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie warten ab, ob die Vermieterschaft rechtliche Schritte gegen Sie einleitet. Falls sie Sie betreibt, müssen Sie unbedingt Rechtsvorschlag erheben. Oder Sie leiten von sich aus bei der Schlichtungsbehörde ein Verfahren ein. Letzteres empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie für die betreffende Wohnung eine Kaution hinterlegt haben.
Gesetzliche Grundlagen:
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