Nachbarschaft raucht
Ich fühle mich belästigt, weil meine Nachbarin raucht. Was kann ich tun?
Das Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Ein Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht verbindlich. Deshalb ist es schwierig, sich gegen eine Rauchbelästigung aus einer Nachbarwohnung zu wehren. Falls diese eindeutig auf undichte Fenster, Türen oder Böden zurückzuführen ist, können Sie von der Vermieterschaft grundsätzlich eine Behebung dieser baulichen Mängel verlangen. Falls das Problem auf rücksichtsloses Verhalten der Nachbarin zurückzuführen ist, muss die Vermieterschaft ebenfalls einschreiten. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Nachbarin jeweils die Wohnungstür öffnet, um den Tabakqualm ins Treppenhaus abziehen zu lassen. Am häufigsten kommt es zu Belästigungen, wenn jemand auf dem Balkon raucht. Dann zieht der Rauch der Fassade entlang nach oben und dringt allenfalls durch schräg gestellte Schlafzimmerfenster ein. Trotzdem kann man das Balkonrauchen kaum als rücksichtslos bezeichnen. Lässt sich gegen einen baulichen Mangel oder rücksichtsloses Verhalten nichts machen, haben Sie für die Dauer der Belästigung grundsätzlich eine Mietzinsreduktion zugute. Dazu müssen Sie bei der Vermieterschaft reklamieren, am besten mit eingeschriebenem Brief.
Gesetzliche Grundlagen:
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