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Fallbeispiel

Musizieren in der Wohnung

Darf ich in meiner Mietwohnung musizieren?

Ja, das ist ein Persönlichkeitsrecht. Ein Verbot des Musizierens in einem Mietvertrag oder einer Hausordnung ist ungültig. Sie müssen jedoch im üblichen Ausmass auf die Mitmieter*innen Rücksicht nehmen. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Sie in einer Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten 2–3 Stunden pro Tag musizieren dürfen. Nicht erlaubt sind jedoch sehr laute Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete.

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