Mündliche Zusage
Kann ich von einer mündlichen Zusage noch zurücktreten, wenn ich die Wohnung doch nicht mieten will?
Ja, wahrscheinlich können Sie noch zurücktreten. Grundsätzlich kann man einen Mietvertrag zwar auch mündlich oder sogar stillschweigend abschliessen. Somit ist eine mündliche Zusage an sich gültig. Auch wenn ein Vertrag grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden könnte, können sich die Beteiligten aber die schriftliche Form vorbehalten. Das heisst, sie können vereinbaren, dass der Vertrag erst nach der Unterschrift auf einem schriftlichen Exemplar gelten soll. Wenn Ihnen die Vermieterschaft nach einer mündlichen Zusage einen schriftlichen Vertrag zur Unterzeichnung zukommen lässt, ist gemäss einem Urteil des Bundesgerichts vom 2.7.1980 von einem solchen Vorbehalt der schriftlichen Form auszugehen. Also kommt der Mietvertrag nicht zustande, wenn Sie nicht unterzeichnen.
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