Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Mietvertrag

Möbel der Vormieterschaft

Ich habe der Vormieterschaft meiner Wohnung versprochen, ihr einen Schrank im Schlafzimmer abzukaufen, aber nichts unterschrieben. Muss ich den Schrank kaufen, wenn ich ihn nun doch nicht will?

Wenn Sie nun dreist Ihre Abmachung mit der Vormieterschaft bestreiten, dann hätte diese in Ihrem Fall ein Beweisproblem. Grundsätzlich sind solche Abmachungen aber gültig, wenn der Preis nicht übertrieben hoch ist und der gekaufte Gegenstand in der Wohnung auch gebraucht werden kann.

Zurück zu Startseite