Mietzinsreduktion bei Umbau
Habe ich während Umbauarbeiten im Haus Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?
Ja, im Zeitraum, in dem Ihre Wohnqualität wegen Umbauarbeiten eingeschränkt ist, haben Sie eine angemessene Mietzinsreduktion zugute. Das Gesetz nennt dazu keine Zahlen, es gibt diesbezüglich einen gewissen Ermessensspielraum. Je stärker die Einschränkung, desto höher die Mietzinsreduktion. Ihr Anspruch auf Mietzinsreduktion verjährt erst nach fünf Jahren. Solange sollten Sie zwar nicht zuwarten, bis Sie eine Mietzinsreduktion geltend machen. Sie können aber bis zum Abschluss der Umbauarbeiten warten, wenn sich das Ausmass der Einschränkungen vorher nicht abschätzen lässt. Können Sie sich mit der Vermieterschaft nicht über das Ausmass der Mietzinsreduktion einigen, müssen Sie dies auf dem Rechtsweg klären. Dieser beginnt auf der Schlichtungsstelle und ist für beide Parteien kostenlos.
Gesetzliche Grundlage:
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