Mietzinserhöhung wegen ungenügender Rendite
Als Zusatz zum Mietvertrag habe ich eine Erklärung unterschrieben, die besagt, ich nähme zur Kenntnis, dass der vertragliche Mietzins keine genügende Rendite einbringe. Kann die Vermieterschaft den Mietzins jederzeit erhöhen?
Nein, die Vermieterschaft muss Ihnen eine Mietzinserhöhung auch in diesem Fall unter Einhaltung aller Formalitäten mitteilen (amtlich genehmigtes Formular, bis 10 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt). Und Sie als Mieterschaft haben das Recht, die Mietzinserhöhung bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Durch die Unterzeichnung des erwähnten Vertragsanhangs (sog. Vorbehalt oder Mietzinsreserve) haben Sie nämlich nur zur Kenntnis genommen, dass die Vermieterschaft der Meinung ist, der vereinbarte Mietzins bringe keine ausreichende Rendite ein. Als richtig anerkannt haben Sie das damit aber nicht.
Gesetzliche Grundlagen:
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