Mietzinserhöhung nach Umbau
Meine Vermieterschaft will in meiner Wohnung Bad und Küche erneuern sowie die Wände streichen lassen. Muss ich mir dafür eine Mietzinserhöhung von 300 Franken bieten lassen?
Eine gewisse Mietzinserhöhung werden Sie vermutlich hinnehmen müssen. Ob das gerade 300 Franken sind, muss man jedoch genau prüfen. Das Gesetz erlaubt der Vermieterschaft, bei Mehrleistungen die Miete zu erhöhen. Um eine Mehrleistung oder Wertvermehrung handelt es sich beispielsweise beim Einbau eines Geschirrspülers, wenn Sie bisher noch keinen hatten. Aber auch der Ersatz der bestehenden Kücheneinrichtung wird in der Regel teilweise als Mehrleistung eingestuft, weil die neuen Installationen und Geräte von besserer Qualität sind. Die Badezimmererneuerung ist ein Grenzfall. In der Praxis akzeptieren Schlichtungsbehörden und Gerichte jedenfalls auch nach Badezimmerrenovationen oft eine gewisse Mietzinserhöhung. Anders verhält es sich mit dem Streichen der Wände. Dabei handelt es sich um eine reine Unterhaltsarbeit ohne wertvermehrenden Charakter, die keine Mietzinserhöhung rechtfertigt.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?