Mietzinserhöhung nach Umbau
Ab wann darf die Vermieterschaft den Mietzins infolge von wertvermehrenden Investitionen erhöhen?
Gemäss Art. 14 VMWG darf die Vermieterschaft die Mietzinserhöhung erst ankündigen, wenn die Renovationsarbeiten abgeschlossen sind und die erforderlichen Belege vorliegen. Mehr Mietzins bezahlen müssen Sie dann sogar erst ab dem nächstmöglichen Kündigungstermin.
Gesetzliche Grundlagen:
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