Mietzinserhöhung nach Sanierung wegen Brand
Nach einem Brand in unserer Wohnung musste die Vermieterschaft Renovationsarbeiten vornehmen. Darf sie nun den Mietzins erhöhen?
Die Vermieterschaft darf den Mietzins nur erhöhen, wenn sie wertvermehrende Verbesserungen vorgenommen hat. Für die Wiederherstellung des vorherigen Zustands kann sie nicht mehr Mietzins verlangen. Und für die Zeit, in der die Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar war, haben Sie zudem eine Mietzinsreduktion zugute.
Gesetzliche Grundlage:
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