Mietzinserhöhung nach Hausverkauf
Meine bisherige Vermieterschaft hat das Haus verkauft. Muss ich jetzt mit einer Mietzinserhöhung rechnen?
Die neue Eigentümerschaft kann Ihren Mietzins erhöhen, wenn sie auf dem investierten Geld keinen ausreichenden Ertrag erzielt. Sie muss diese Erhöhung aber auf den erstmöglichen Kündigungstermin ab dem Eigentumsübergang verlangen. Verpasst sie das, kann sie sich nicht mehr auf diesen Erhöhungsgrund berufen. Die Mietzinserhöhung können Sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Dort muss die neue Eigentümerschaft dann belegen, dass ihre Rendite nicht ausreicht. Soweit der ungenügende Ertrag auf einen übersetzten Kaufpreis zurückzuführen ist, wird die Mietzinserhöhung nicht zugelassen.
Gesetzliche Grundlagen:
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