Mietzinserhöhung nach Hausverkauf
Die neue Eigentümerschaft meiner Wohnung hat mir einen neuen Mietvertrag mit höherem Mietzins unterbreitet. Muss ich das akzeptieren?
Nein! Unter Umständen kann die neue Eigentümerschaft den Mietzins zwar erhöhen. Sie muss Ihnen die Mietzinserhöhung aber mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen. Sie können diese dann innert 30 Tage nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?