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Fallbeispiel
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Anfangsmietzins

Mietzinserhöhung bei Wechsel der Mieterschaft

Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen und nachträglich erfahren, dass der Mietzins um 200 Franken erhöht wurde. Ist der Wechsel einer Mieterschaft ein hinreichender Grund für eine Mietzinserhöhung?

Das kommt oft vor, weil sich Mieter*innen bei Mietbeginn nicht so einfach gegen eine Mietzinserhöhung wehren können. Beim Abschluss eines Mietvertrags ist der Mietzins grundsätzlich Verhandlungssache. Das heisst, die Vermieterschaft kann Sie vor die Alternative stellen: Soviel kostet es, sonst lassen Sie es sein! Ganz uneingeschränkt gilt das aber nicht. Wenn der Mietzins gegenüber der Vormieterschaft um mindestens 10 Prozent erhöht wurde, wenn Sie die betreffende Wohnung aus einer persönlichen Notlage heraus mieten mussten oder wenn in der betreffenden Gegend Wohnungsnot herrscht, können Sie den Anfangsmietzins innert 30 Tagen seit Mietantritt bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Dann wird in aller Regel auf das orts- und quartierübliche Mietzinsniveau abgestellt.

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