Mietzinserhöhungen bei subventionierten Wohnungen
Trotz sinkendem Referenzzinssatz habe ich eine Mietzinserhöhung erhalten. Als Grund gibt die Vermieterschaft an, meine Wohnung sei subventioniert. Ist das zulässig?
Wenn Ihre Wohnung gemäss dem Wohneigentumsförderungsgesetz (WEG) mit Mitteln des Bundes erstellt wurde, richtet sich der Mietzins nicht nach dem Referenzzinssatz. Massgebend sind vielmehr die Bestimmungen des WEG. Die Mietzinsen solcher Wohnungen steigen in der Regel alle zwei Jahre um einen bestimmten Prozentsatz an. In den ersten 10 Jahren werden sie nicht kostendeckend vermietet. Durch die regelmässigen Mietzinserhöhungen wird nach ca. 10 Jahren jedoch die Kostendeckung erreicht. Dann beginnt die sogenannte Rückzahlungsphase, d.h. die aufgelaufenen Schulden werden laufend zurückbezahlt. Nach ungefähr 25 Jahren (aber nie später als nach 30 Jahren) ist alles zurückbezahlt. Wenn Sie wissen wollen, ob die Mietzinserhöhung berechtigt ist, wenden Sie sich in einem solchen Fall ans Bundesamt für Wohnungswesen http://www.bwo.admin.ch/
Gesetzliche Grundlagen:
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