Mietzinserhöhung anfechten
Ich habe von meiner Genossenschaftsverwaltung eine Mietzinserhöhung erhalten. Laut dem Begleitbrief muss ich mich für eine Anfechtung an eine Amtsstelle wenden. Ist das richtig oder kann ich die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde anfechten?
Vermutlich handelt es sich in Ihrem Fall um einen subventionierten Mietzins. In diesem Falle können Sie die Mietzinserhöhung nicht bei der Schlichtungsbehörde anfechten, sondern bei dem Amt, das dafür zuständig ist. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass die Mietzinse durch ein Amt kontrolliert werden.
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