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Fallbeispiel
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Mietzinserhöhung

Mietzinsanbindung nur an Teuerung

Stimmt es, dass der Mietzins neuerdings vom Verlauf der Teuerung abhängt und nichts mehr mit dem Hypothekarzins zu tun hat?

Das stimmt zwar nicht, stand aber schon auf der politischen Tagesordnung. 2008 hat der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, wonach die Mietzinsentwicklung ausschliesslich vom Verlauf der Teuerung abhängig sein sollte. Im Nationalrat stiess dieser Vorschlag aber auf Widerstand und wurde in der Folge begraben. Ist ein Mietvertrag mindestens fünf Jahre unkündbar, so kann er gemäss geltendem Recht aber mit einer Indexklausel versehen werden. Das heisst, während der unkündbaren Vertragsdauer kann der Mietzins jährlich der Teuerung angepasst werden. Zulässig ist eine Indexklausel sogar in Verträgen, die nur der Vermieterschaft mindestens fünf Jahre keine Kündigung erlauben, der Mieterschaft aber schon.

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