Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Mängel & Schäden

Meldepflicht bei Mängeln

Muss ich der Vermieterschaft Mängel  melden?

Ja, dazu sind Sie verpflichtet. Sonst müssen Sie unter Umständen für Folgeschäden aufkommen, die aufgrund der unterlassenen Meldung entstanden sind. Um sich dagegen abzusichern, melden Sie einen Mangel am besten mit eingeschriebenem Brief. Zur Meldung verpflichtet sind Sie allerdings nur bei Mängel, die Sie ohne besonderen Aufwand und technische Kenntnisse feststellen können. Sie müssen (und sollen) beispielsweise nicht aufs Dach klettern, um zu kontrollieren, ob die Dachrinne verstopft ist.

 

 

 

Zurück zu Startseite