Zurück zu Startseite
Fallbeispiel
 | 
Haustiere

Meerschweinchen

Meine Kinder wünschen sich Meerschweinchen. Braucht es dazu die Zustimmung der Vermieterschaft, wenn es so im unserem Mietvertrag steht?

Meerschweinchen dürfen Sie auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft halten. Die Haltung von unproblematischen Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen und Kanarienvögeln ist in einer Mietwohnung auf jeden Fall erlaubt, was auch immer im Mietvertrag steht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie solche Tiere in grosser Zahl halten.

Zurück zu Startseite