Meerschweinchen
Meine Kinder wünschen sich Meerschweinchen. Braucht es dazu die Zustimmung der Vermieterschaft, wenn es so im unserem Mietvertrag steht?
Meerschweinchen dürfen Sie auch ohne Zustimmung der Vermieterschaft halten. Die Haltung von unproblematischen Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Wellensittichen und Kanarienvögeln ist in einer Mietwohnung auf jeden Fall erlaubt, was auch immer im Mietvertrag steht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie solche Tiere in grosser Zahl halten.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
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