Mängel als Stolperstein für Nachmieterschaft
Ich ziehe vorzeitig aus und suche eine Nachmieterschaft. Das ist aber schwierig, weil sich die Vermieterschaft weigert, dringend notwendige Unterhaltsarbeiten auszuführen.
Wenn Nachmietinteressent*innen absagen, weil sich die Vermieterschaft weigert, Mängel an der Mietwohnung zu beheben, sind Sie von Ihren Verpflichtungen befreit. Sie müssen ab dem Zeitpunkt keinen Mietzins mehr bezahlen, ab dem die betreffenden Interessent*innen die Wohnung gemietet hätten, wenn die Vermieterschaft zur Behebung der Mängel bereit gewesen wäre. Wichtig ist, dass Sie als ausziehende Mieterschaft die betreffenden Mängel ausdrücklich beanstanden.
Gesetzliche Grundlagen:
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