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Fallbeispiel

Länger in der Wohnung bleiben

Bis wann zahle ich Mietzins, wenn ich in Absprache mit der Vermieterschaft über das Ende der Mietdauer hinaus in der Wohnung bleibe?

Massgebend ist in diesem Fall, was Sie mit der Vermieterschaft vereinbart haben. Vermutlich haben Sie über die Frage der Mietzinszahlung jedoch kein Wort verloren. Deshalb muss man darauf abstellen, was in solchen Fällen normal ist. So ist Ihre Absprache nach Treu und Glauben zu verstehen. Wenn es nur um wenige Tage geht, kann man im Normalfall wohl davon ausgehen, dass ab Ende der vertraglichen Mietdauer kein Mietzins mehr geschuldet ist.

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