Kündigungsfristen Hauswartung
Mein Arbeitsvertrag als Hauswartin sieht vor, dass mir die Liegenschaftsverwaltung mit 2 Monaten Frist die Stelle kündigen kann. Ich hingegen muss eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Ist das zulässig?
Nein, das ist eine unzulässige Vereinbarung. Gemäss Artikel 335a OR dürfen für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen keine unterschiedlichen Kündigungsfristen festgelegt werden. In Mietverträgen darf man für Vermieterschaft und Mieterschaft jedoch unterschiedliche Kündigungsfristen vereinbaren.
Gesetzliche Grundlagen:
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