Kündigung wegen Anfechtung
Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich den Anfangsmietzins anfechte?
Das kommt praktisch nie vor. Zudem sind Mieter*innen dagegen geschützt: Kündigungen, die während laufendem Anfechtungsverfahren ausgesprochen werden, sind missbräuchlich und werden vom Gericht aufgehoben. Wichtig: Mieter*innen müssen die Kündigung fristgerecht anfechten. Nur dann wird sie aufgehoben. Endet das Anfechtungsverfahren mit einem Urteil, das der Mieterschaft Recht gibt oder mit einer Einigung, besteht sogar ein dreijähriger Kündigungsschutz. Die Vermieterschaft kann dann nur wegen ausserordentlichen Gründen kündigen (z.B. bei Zahlungsverzug).
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