Kündigung persönlich übergeben
Gibt es andere Möglichkeiten, zu kündigen, als mit eingeschriebenem Brief?
Das Gesetz verlangt keinen eingeschriebenen Brief. Im Streitfall benötigen Sie einfach einen Beweis, dass die Kündigung rechtzeitig beim Empfänger eingetroffen ist. Wenn es eilt, können Sie eine Kündigung beispielsweise auch persönlich vorbei bringen und sich den Erhalt mit Angabe von Zeit und Datum auf einer Kopie bestätigen lassen. Aufgepasst: Eine Kündigung per Mail oder per gewöhnlichen Fax genügt nicht, sofern es um Wohn- oder Geschäftsräume geht.
Gesetzliche Grundlagen:
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