Kündigung bei Zahlungsverzug
Kann die Vermieterschaft fristlos kündigen, wenn ich den Mietzins nicht bezahle?
Fristlos nicht, aber kurzfristig. Wenn Sie Mietzinsen oder Nebenkosten nicht rechtzeitig bezahlen, kann Ihnen die Vermieterschaft eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass sie sonst kündige. Bezahlen Sie dann nicht innert diesen 30 Tagen, kann die Vermieterschaft mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen. Ein Beispiel: Sie bezahlen Ende September den fälligen Mietzins nicht. Am 10. Oktober erhalten Sie einen eingeschriebenen Brief der Vermieterschaft, worin sie Sie zur Bezahlung innert 30 Tagen auffordert und für den Fall der Nichtbezahlung die Kündigung androht. Falls Sie bis zum 9. November nicht bezahlt haben, kann die Vermieterschaft Ihnen nun auf Ende Jahr kündigen. Dazu muss sie Ihnen das Kündigungsformular bis spätestens Ende November zugestellt haben. Eine Anfechtung oder ein Begehren um Mieterstreckung ist im Falle einer solchen Kündigung ziemlich aussichtslos, sofern alle Formalitäten eingehalten sind und bei Ablauf der Zahlungsfrist tatsächlich noch Mietzinsausstände bestanden. Als betroffene Mieterschaft können Sie höchstens noch darauf hoffen, dass sich die Vermieterschaft im Laufe des Verfahrens erweichen lässt und Ihnen einen weiteren Aufschub gewährt.
Gesetzliche Grundlagen:
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