Kündigung bei Eigenbedarf
Stimmt es, dass eine Vermieterschaft nur bei Eigenbedarf oder aus ähnlichen triftigen Gründen kündigen darf?
Nein, leider nicht. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) würde eine solche Regelung zwar begrüssen. Er hat sie auf politischer Ebene auch schon verschiedentlich gefordert. Die Rechtslage in der Schweiz ist aber anders. Das schweizerische Mietrecht beruht auf dem Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Das heisst, eine Vermieterschaft kann grundsätzlich aus einem beliebigen Grund kündigen, wenn sie die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine einhält und alle vorgeschriebenen Formalitäten beachtet. Auf Anfechtung hin aufzuheben ist eine Kündigung gemäss Gesetz nur ausnahmsweise, wenn Sie missbräuchlich ist.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?