Kündigung auf jedes Monatsende
Gibt es nicht ein neues Mietrecht, wonach ich auf jedes Monatsende kündigen kann, und nicht mehr nur auf die früher üblichen Quartalstermine?
Nein, das ist leider ein Irrtum. Das Mietrecht hat in Sachen Kündigung nicht geändert. In neuerer Zeit verwendet man einfach immer häufiger Vertragsformulare, die eine Kündigung auf jedes Monatsende zulassen (allerdings auch mit 3 Monaten Kündigungsfrist, weniger ist bei der Wohnungsmiete von Gesetzes wegen nicht möglich). Massgebend ist also, was in Ihrem Vertrag steht. Steht im Vertrag nichts über Kündigungstermine, oder haben Sie gar keinen schriftlichen Mietvertrag, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Diese finden Sie auf dieser Website bei der Adresse der jeweiligen Mietschlichtungsbehörde.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?