Kosten für Abnutzung
In welchen Fällen schulde ich der Vermieterschaft beim Auszug eine Entschädigung?
Wenn Sie die Wohnung übermässig abgenutzt haben, schulden Sie der Vermieterschaft eine Entschädigung. Dabei müssen Sie aber nicht den Neuwert der beschädigten Einrichtungsteile vergüten, sondern lediglich den Zeitwert, der anhand der Lebensdauertabelle ermittelt wird. Die Abgrenzung zwischen normaler und übermässiger Abnützung ist nicht immer einfach. Als Faustregel gilt: Wo Sie sich sagen müssen, «da ist mir ein kleines Malheur passiert», beginnt die übermässige Abnützung. Gewisse Fälle von übermässiger Abnutzung übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Melden Sie einen Schaden also einmal an!
Gesetzliche Grundlagen:
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