Kosten ausserterminliche Wohnungsabgabe
Meine Vermieterschaft stellte mir eine Rechnung von 200 Franken für die Umtriebe durch den ausserterminlichen Auszug zu. Muss ich das bezahlen, auch wenn ich eine Nachmieterschaft stellte?
Nein! Die Regelung des ausserterminlichen Auszugs in Art. 264 OR ist abschliessend und kann auch vertraglich nicht abgeändert werden. Demnach schulden Sie der Vermieterschaft den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, ausser es findet sich eine zumutbare und zahlungsfähige Nachmieterschaft. Darüberhinaus kann die Vermieterschaft nichts von Ihnen verlangen. Durch einen ausserterminlichen Auszug entsteht der Vermieterschaft in Wirklichkeit ja auch gar kein zusätzlicher Aufwand. Würden Sie erst am nächsten ordentlichen Kündigungstermin ausziehen, fielen die gleichen Umtriebe einfach ein paar Monate später an.
Gesetzliche Grundlagen:
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