Kleine Mängel
Wie steht es bei Mietantritt mit geringfügigen Mängeln, die zum so genannten kleinen Unterhalt gehören?
Bei Mietantritt gilt die Regelung von Art. 259 OR nicht, wonach kleine Ausbesserungen zulasten der Mieterschaft gehen. Die Vermieterschaft muss der Mieterschaft das Mietobjekt ohne jeglichen Mangel übergeben, sei dieser auch noch so geringfügig. Da dies in Wirklichkeit natürlich nicht immer der Fall ist, erstellen Sie als Mieterschaft in den ersten 10 bis 14 Tagen nach dem Einzug eine Mängelliste, die auch kleine Schäden enthält. Sonst riskieren Sie, beim Auszug für diese aufkommen zu müssen.
Gesetzliche Grundlagen:
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