Keine Nachmieterschaft gefunden
Ich teilte meiner Vermieterschaft im Februar schriftlich mit, dass ich per Ende April vorzeitig aus meiner Wohnung ausziehen möchte. Nun habe ich keine Nachmieterschaft gefunden. Meine Vermieterschaft verlangt nun noch eine ordentliche Kündigung von mir. Darf sie das?
Nein. Wenn Sie keine Nachmieterschaft auf einen früheren Termin finden, gilt die Mitteilung des ausserterminlichen Auszugs automatisch als ordentliche Kündigung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Da Sie die Vermieterschaft im Februar über den ausserterminlichen Auszug informiert haben, haften Sie längstens bis Ende Mai (vorausgesetzt Ihr Mietvertrag sieht eine dreimonatige Kündigungsfrist auf jedes Monatsende vor) für den Mietzins.
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