Keine Pflicht zur Unterschrift
Bin ich verpflichtet, ein Wohnungsabnahmeprotokoll zu unterzeichnen?
Nein! Vor allem, wenn finanzielle Verpflichtungen damit verbunden sind, sollten Sie die Unterschrift verweigern. Achtung: Viele Protokollformulare enthalten Formulierungen, mit denen Sie sich zur Übernahme von Kosten verpflichten. Dabei ist noch gar nicht klar, ob diese von Rechts wegen zu Ihren Lasten gehen, etwa weil keine übermässige Abnutzung vorliegt oder weil die Lebensdauer des betreffenden Einrichtungsteils abgelaufen ist. Ein solches Protokoll sollten Sie nicht unterzeichnen oder zumindest bei den fraglichen Positionen hinschreiben: «Gilt nicht als Schuldanerkennung».
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