Keine Hauswartung
In unserem Haus gibt es gar keine Hauswartung. Ist das zulässig?
Ja, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung der Vermieterschaft, eine Hauswartung zu beschäftigen. Die Vermieterschaft muss jedoch dafür sorgen, dass die gemeinschaftlich genutzten Räume und die Umgebung des Hauses einigermassen sauber gehalten werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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