Kein schriftlicher Mietvertrag
Ich habe keinen schriftlichen Mietvertrag. Ist das ein Problem?
Nein, Sie können ein Mietobjekt auch ohne schriftlichen Vertrag mieten. Auch in diesem Fall haben Sie als Mieterschaft alle gesetzlichen Mieter*innenrechte. Aufgepasst: Auch wer keinen schriftlichen Mietvertrag hat, muss schriftlich kündigen, unter Einhaltung aller Formalitäten. Falls Sie eine mietrechtliche Streitigkeit auf dem Rechtsweg austragen, benötigen Sie natürlich einen Beweis, dass Sie Mieterschaft der betreffenden Wohnung sind. Diesen können Sie erbringen, indem Sie mit Belegen nachweisen, dass Sie Mietzins bezahlt haben. Ein Problem ist das Fehlen eines schriftlichen Mietvertrags nur vor dem Einzug in die betreffende Wohnung. Wenn Sie die Vermieterschaft am vorgesehenen Einzugstermin wider Erwarten nicht einziehen lässt, haben Sie nichts in der Hand, um Ihren Anspruch auf die Wohnung rechtlich durchzusetzen.
Gesetzliche Grundlagen:
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