Kauf bricht Miete
In der Schule habe ich seinerzeit vom Grundsatz «Kauf bricht Miete» gehört. Muss ich meine Mietwohnung also verlassen, wenn die Liegenschaft verkauft wird?
Nein, seit dem 1. Juli 1990 gilt der Grundsatz «Kauf bricht Miete» nicht mehr. Seither ist es so, dass die bestehenden Mietverhältnisse bei einer Handänderung mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Eigentümerschaft übergehen. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Einerseits wenn die neue Eigentümerschaft dringenden Eigenbedarf geltend machen kann. Dann hat sie das Recht, bestehende Mietverhältnisse mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin zu kündigen, selbst wenn gemäss Mietvertrag eine Kündigung erst auf einen späteren Termin möglich wäre. In diesem Fall schuldet die frühere Eigentümerschaft den betroffenen Mieter*innen aber Schadenersatz für die Folgen der vorzeitigen Vertragsauflösung. Andererseits kann eine Liegenschaft bei einer Zwangsversteigerung unter Umständen ohne Übernahme der bestehenden Mietverhältnisse veräussert werden.
Gesetzliche Grundlagen:
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