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Fallbeispiel
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Heiz- & Nebenkosten

Kaminfegen beim Kachelofen

Wer kommt für die Kosten des Kaminfegens auf, wenn ich meine Wohnung mit einem Ofen beheize und das Brennholz dafür selber kaufe? 

Das ist eine Streitfrage. Früher, als diese individuelle Art der Holzfeuerung noch üblich war, mussten die Mieter*innen selbstverständlich die Kosten fürs Kaminfegen übernehmen. Man betrachtete diese als Teil des sogenannten Kleinunterhalts, der gemäss Art. 259 OR zulasten der Mieterschaft gehen. Die Tradition spricht somit dafür, dass Sie als Mieterschaft diese Rechnung begleichen müssen. Gemäss neuerer mietrechtlicher Rechtsprechung gehören zum Kleinunterhalt jedoch nur noch Arbeiten, die eine handwerklich normal begabte Mieterschaft selber vornehmen kann. Und das ist beim Entrussen der Ofenrohre nicht der Fall, Sie brauchen dazu eine*n Kaminfeger*in. Also müssten Sie als Mieterschaft die Kaminfegerkosten nicht übernehmen. Ein eindeutiges Gerichtsurteil dazu ist jedoch nicht bekannt. Man kann die Kosten fürs Kaminfegen auch als Teil der Nebenkosten ansehen, die zu Ihren Lasten gehen. Das gleiche Problem stellt sich übrigens, wenn Sie ein Cheminée in Ihrer Wohnung haben.

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