Heizkosten bei Leerstand
In unserem Haus steht eine Wohnung leer. Wer bezahlt diese Heizkosten?
Für die leerstehende Wohnung muss die Vermieterschaft die Kosten übernehmen.
Verteilt die Vermieterschaft die Kosten nach Wohnungsfläche, bezahlt jede Mieterschaft nur für den Anteil ihrer Wohnung an der Gesamtfläche (Summe aller Wohnflächen). Beheizt die Vermieterschaft die leere Wohnung nachweislich nur gerade so viel, um Frostschäden zu vermeiden, kann sie den Anteil etwas reduzieren (siehe Art. 7 VMWG). Sind in den Wohnungen Zähler vorhanden, so kostet es für jede Wohnung auf jeden Fall nur so viel, wie die individuelle Berechnung ergibt.
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Gesetzliche Grundlagen:
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