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Fallbeispiel
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Mietvertrag

Hauswartung und Ferien

Wenn ich als Hauswart*in in die Ferien fahre, muss ich eine Stellvertretung suchen und aus eigener Tasche bezahlen?

Nein, das ist nicht zulässig. Auch als Hauswart*in haben Sie Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Das heisst, Sie dürfen Ihre Hauswartungsarbeit solange ruhen lassen und haben Anspruch auf Lohn für die Ferienzeit. Wenn die Hauseigentümerschaft eine Ferienvertretung für nötig hält, muss sie sie zusätzlich bezahlen. 

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