Hauswartung mangelhaft
Die Vermieterschaft stellt mir Nebenkosten für die Hauswartung in Rechnung. Muss sie die Abrechnung reduzieren, wenn die Hauswartung ihren Pflichten nicht nachkommt?
Das ist möglich. Streng rechtlich gesehen haben Sie in diesem Fall allerdings nicht Anspruch auf einen Abzug von den Nebenkosten, sondern auf eine Mietzinsreduktion. Denn wenn die Hauswartung ihren Pflichten nicht nachkommt, handelt es sich um einen Mangel am Mietobjekt. Ob Mietzinsreduktion oder Abzug bei den Nebenkosten läuft unter dem Strich allerdings auf das Gleiche hinaus. Wichtig ist jedenfalls, dass Sie bei der Vermieterschaft reklamieren, wenn Sie feststellen, das die Hauswartung ihren Pflichten nicht nachkommt. Wenn Sie damit erst kommen, nachdem Sie die Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sind Ihre Chancen gering. Überlegen Sie sich jedoch, ob Sie nicht übertriebene Ansprüche stellen, bevor Sie sich bei der Vermieterschaft beschweren. Denn mit einer unberechtigten Reklamation schaffen Sie schlechte Stimmung.
Gesetzliche Grundlagen:
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