Hausfriedensbruch
Kann ich Strafantrag stellen, wenn die Vermieterschaft meine Wohnung gegen meinen Willen betritt?
Grundsätzlich können Sie das. Denn die Vermieterschaft hat sich in diesem Fall vermutlich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Seien Sie aber vorsichtig, wenn Sie nicht ganz sicher sind. Behaupten Sie gegenüber der Polizei nichts, das Sie nicht genau wissen. Denn durch eine falsche Anschuldigung können Sie sich Ihrerseits strafbar machen.
Gesetzliche Grundlagen:
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