Gewohnheitsrecht Veloraum
Seit Jahren stellen alle Bewohner*innen unseres Hauses ihre Velos in einen Raum neben dem Hauseingang. Nun verwaltet eine neue Firma die Liegenschaft. Darf diese uns ultimativ dazu auffordern, die Velos aus diesem Raum zu entfernen?
Das kommt auf die Umstände an. Wenn Ihnen die Benutzung dieses Raums nicht vertraglich zugesichert wurde, dürfen Sie ihn grundsätzlich nicht benutzen. Wenn Sie ihn aber seit Jahren genutzt haben und die Verwaltung bzw. die Vermieterschaft das wussten, kann man von einer stillschweigenden Zusicherung ausgehen.
Eine solche stillschweigende Zusicherung der bisherigen Verwaltung gilt auch für die neue. Entscheidend ist nun also, ob die bisherige Verwaltung oder die Vermieterschaft wussten, dass sie im betreffenden Raum ihre Velos eingestellt haben, und dies duldeten.
Gesetzliche Grundlagen:
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?